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Sei

Der Schlüsselnotdienst arbeitet zwar rund um die Uhr, doch dafür schreibt er eine horrende Rechnung. Die Sanitärnotdienst behebt eine Verstopfung in wenigen Minuten und will dafür mehrere hundert Euro kassieren. Solchen Machenschaften unseriöser, meist auswärtiger Firmen sind Verbraucher nicht hilflos ausgeliefert. Verbraucherverbände raten: Immer ortsansässige Unternehmen auswählen und schon am Telefon nach den Kosten fragen und möglichst einen Festpreis vereinbaren.

Arbeitszeit / Monteurkosten

Nach Empfehlungen von Handwerkskammern und Gutachtern sollten Fahrzeiten und „echte“ Arbeitszeiten (zum Beispiel Montagezeiten) auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden (siehe zum Beispiel das Buch „Der Handwerker kommt“ von der Handwerkskammer Düsseldorf 1994 herausgegeben).  Schlossnotdienste und Handwerksbetriebe berechnen in der Regel die Kundendienstmonteurkosten in Arbeitswerte. Ein vereidigter Gutachter bei der Handwerkskammer Rhein-Main hat für Schlüsselnotdienste beispielsweise einen durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz von 52,60 Euro ermittelt. Je nach Betriebsgröße können die Stundensätze jedoch erheblich nach oben oder unten variieren.

Als Kunde fragen Sie sich, warum Sie für 15 Minuten Arbeit 45 bis 60 Minuten Arbeitszeit bezahlen sollen. Es wird hierbei häufig übersehen, dass der Monteur zum Einsatzort fahren muss. Diese Fahrtzeiten müssen Sie als Kunde ebenfalls bezahlen (siehe Urteil des BGH vom 19.11.1991 Aktenzeichen XZR 63 = 30). Da Fahrtzeiten wie Arbeitszeiten berechnet werden dürfen, werden die Arbeitswerte inklusive der Fahrtzeiten berechnet.

Bei Fahrtzeiten der Monteure handelt es sich nämlich um Arbeitszeiten der Mitarbeiter, die zwangsläufig vom Arbeitgeber (Schlüsseldienst) vergütet werden müssen. Bezahlt werden müssen diese Fahrtzeiten, da die Fahrten auf Veranlassung und Bestellung des Kunden erfolgen.

Häufig werden die Arbeitszeiten je angefangene Stunde berechnet. Verbraucherfreundlicher ist dagegen die Berechnung in angefangene Viertelstunden, wie sie mittlerweile von vielen Betrieben angewendet wird.

Lohnzuschläge

Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach den für die einzelnen Gewerke gültigen Tarifverträgen. Es können Zuschläge bis zu 200 Prozent zum Beispiel für Feiertagsarbeit vorgeschrieben sein. Für Einsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von 08:00 bis 18:30 Uhr Werktags werden meist Sonderzuschläge berechnet.

Folgende Zuschläge sind üblich:

Spätdienstzuschlag:

von

17:00

bis

22:00 Uhr

50 %

 

 

 

Nachtdienstzuschlag:

von

22:00

bis

06:00 Uhr

100 %

 

 

 

Frühdienstzuschlag:

von

06:00

bis

08:00 Uhr

50 %

 

 

 

Wochenendzuschlag:

 

 

 

 

50 %

bzw.

100 %

 

Feiertagszuschlag:

 

 

 

 

100 %

bis

200 %

 

Zuschläge sind nur auf die Monteurkosten zu zahlen.
TIPP: Sie sollten darauf achten, dass der Zuschlag nur auf die Kundendienstmonteurkosten berechnet wird. Es ist nicht zulässig, auf die gesamte Rechnung einen Zuschlag zu erheben.

24-Stunden-Bereitstellungspauschale
Häufig wird bei Notdiensten eine Bereitstellungspauschale für einen 24-Stunden-Notdienst berechnet, da sowohl die qualifizierten Notdienstmonteure, als auch das Personal der Notdienstzentrale 24 Stunden für Sie einsatzbereit ist.
TIPP: Diese Pauschale darf nur von Betrieben berechnet werden, die diese erhöhten Personalkosten auch tatsächlich haben. Dazu zählen zum Beispiel nicht die Betriebe, die keine Notrufzentrale haben und außerhalb der Geschäftszeiten ihre Telefonate an ihren privaten Anschluss oder an ihr privates Handy weiterleiten.

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